Das Hotel und seine Gäste
2. Aufl. 2018
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 567. Storno bei Hotelunterbringungsvertrag mit Reisebüro
Wenn keine einzelvertragliche Vereinbarung mit dem Reisebüro geschlossen wurde, kommen bei einem nationalen Rechtsgeschäft die Bestimmungen des KOAB (OGH 1 Ob 2024/96 w iVm 1 Ob 219/97 f) und bei einem internationalen Rechtsgeschäft die Bestimmungen der Richtlinie IH&RA/UFFTA jeweils als Unternehmerbrauch iSd § 346 UGB zur Anwendung.
7.1. Reisebüro Inland (KOAB)
Das KOAB differenziert bei der Stornoregelung für Reisebüros zwischen Gruppenreisenden und Einzelreisenden.
Als Gruppe im Sinne dieses Abkommens gilt eine Reisegemeinschaft mit einer Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen.
Annullierungen durch das Reisebüro oder den Hotelier haben jedenfalls schriftlich zu erfolgen.
7.1.1. Gruppenreisende
Gruppenreisen können vom Reisebüro schadenersatzfrei annulliert werden:
30 Tage vor dem vorgesehenen Ankunftstag für eine Annullierung von mehr als 50 % der Teilnehmer,
14 Tage vor dem vorgesehenen Ankunftstag für eine Annullierung von weniger als 50 % der Teilnehmer.
Gesonderte Bestimmungen bestehen für Gruppenserienbuchungen (§ 13 Abs 1 lit c) und bei Zahlungsrückstand des Reiseunternehmens (§ 13 Abs 1 lit d).
Weiters kann der Hotelier dann keinen Schade...