Markus Kroner/Thomas Reisenzahn

Das Hotel und seine Gäste

2. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3144-8

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Das Hotel und seine Gäste (2. Auflage)

S. 11. Einleitung

1.1. Was ist Beherbergung?

Mit Vornahme einer „Reservierung“, welche in der Regel „Vertragsabschluss“ bedeutet (LG Frankfurt NJW-RR06, 54), entsteht zwischen dem Hotelier einerseits und dem Gast andererseits ein Schuldverhältnis.

Mit Schuldverhältnis bezeichnen Juristen die Gesamtheit dieser durch die vorgenommene Reservierung des Gastes begründeten wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen den Vertragsparteien.

Hiezu gehört primär die Hauptleistungspflicht, welche den Vertragstyp festlegt. Aufgabe von Juristen ist es nämlich, die im täglichen Leben geschlossenen Verträge in gewisse Schubladen, wie zB Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, Verwahrungsvertrag etc, einzuordnen, um zu wissen, welche gesetzlichen Bestimmungen zB zur Auslegung des Vertrages heranzuziehen sind. Gerade die Festlegung der Hauptleistungspflicht ist bei einem Beherbergungsvertrag nicht einfach und es versagt auch das vorweg dargestellte Schubladensystem.

Da ein Hotelier seine Gäste nicht unentgeltlich beherbergt, handelt es sich jedenfalls um einen gegenseitigen Vertrag und steht der Hauptleistungspflicht des Hoteliers eine entsprechende Entgeltpflicht des Gastes gegenüber. Der Beherbergungsve...

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