Roland Aufderklamm

Praxishandbuch Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz | HIKrG

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-2966-7

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Praxishandbuch Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz | HIKrG (1. Auflage)

S. 283. Die Handhabung und Umsetzung des HIKrG in der Praxis

3.1. Die Bonitätsprüfung des Verbrauchers

3.1.1. Der grundsätzliche Prüfungsprozess durch den Kreditgeber

Es entspricht schon seit jeher der gängigen Bankenpraxis, den Kreditwerber vor Abschluss des Kreditvertrags auf seine Bonität hin zu prüfen und eine entsprechende Bewertung seiner Kreditwürdigkeit vorzunehmen.

Der Begriff „Bonität“ stammt aus dem Lateinischen und setzt sich aus den Wörtern „bona“ (= Vermögen) und „bonitas“ (= Vortrefflichkeit) zusammen. Je besser die Bonität eines Kunden bewertet wird, desto höher ist auch seine Kreditwürdigkeit einzustufen.

Als Bonität im kreditwirtschaftlichen Sinne bezeichnet man die grundsätzliche Fähigkeit des Verbrauchers, seine zukünftigen Zahlungsverpflichtungen vollständig und auch fristgerecht zu erfüllen. Der Begriff zielt in diesem Zusammenhang hauptsächlich auf die Ausfallswahrscheinlichkeit ab und ist aufgrund des Wohlverhaltens des Verbrauchers in der Vergangenheit mit einem statistischen Wert anzugeben.

Eine eigene rechtliche Definition des Begriffs „Kreditwürdigkeit“ gibt es nicht. Der allgemein gültigen Rechtsmeinung folgend, ist darunter die Fähigkeit zu verstehen, dass der Ve...

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