Haftung der Organwalter
1. Aufl. 2019
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S. 2075. Zur Frage der Analogiefähigkeit von § 24 Abs 1 Satz 2 VerG – Zum Einfluss der Entgelthöhe auf die Haftung von Organwaltern unter spezieller Berücksichtigung der unentgeltlichen Tätigkeit
In diesem Kapitel wird einerseits auf den generellen Einfluss des Entgelts und den Grundsatz von Leistung und Gegenleistung im allgemeinen Zivilrecht eingegangen, um so aufzuzeigen, dass der Rechtsordnung eine generelle Differenzierung zwischen entgeltlicher und unentgeltlicher Leistung bekannt ist. Des Weiteren wird andererseits begründet, warum das Entgelt speziell in Hinblick auf unentgeltliches Handeln darüber hinaus einen Einfluss auf andere gesellschaftsrechtliche Regelungen nach sich zieht. Abschließend wird konkret argumentiert, dass die vereinsrechtliche Regelung der Haftungsprivilegierung iSd § 24 Abs 1 Satz 2 VerG uU auch auf andere Gesellschaftsformen anzuwenden ist.
5.1. Zum Grundsatz von Leistung und Gegenleistung im allgemeinen Zivilrecht
Im folgenden Kapitel werden die Regelungen des ABGB dahingehend skizziert, dass sich zwischen unentgeltlichen und entgeltlichen Geschäften unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben.
Ganz deutlich kommt die Unentgeltlichkeit bei der Schenkung zum Ausdruck. § 938 ABGB definiert die Schenkung als Vertrag, wodurch ...