Haftung der Organwalter
1. Aufl. 2019
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S. 42. Grundlegendes zum objektiven Sorgfaltsmaßstab und zum Entgeltbegriff
Voran ist ganz allgemein auf den objektiven Sorgfaltsmaßstab einzugehen. Es handelt sich dabei um jendeSorgfalt, mit welcher die Geschäftsleiter ihre Tätigkeit durchzuführen haben. Dieses Verständnis ist für die Haftung und uU für einen Regress der Gesellschaft am Organwalter essentiell. Folgend werden – nach einer kurzen Abgrenzung des objektiven vom subjektiven Sorgfaltsmaßstab – die einschlägigen Bestimmungen im ABGB, UGB sowie die gesellschaftsrechtlichen Regelungen skizziert und eventuelle Unterschiede aufgezeigt. Danach wird auch abstrakt zwischen dem Sorgfaltsmaßstab und der Sorgfaltspflicht differenziert.
Da einen Schwerpunkt dieses Buches die Unterscheidung zwischen entgeltlicher und unentgeltlicher Tätigkeit und in weiterer Folge die diesbezügliche Haftungsfrage bildet, wird anschließend geklärt, wann überhaupt eine ehrenamtliche Tätigkeit vorliegt.
2.1. Zum objektiven Sorgfaltsmaßstab
Für die gesellschaftsrechtliche Haftung ist stets der objektive Sorgfaltsmaßstab zu beachten. Daher gilt es festzuhalten, inwiefern sich dieser vom subjektiven Sorgfaltsmaßstab unterscheidet und was genau in weiterer Folge unter ...