COVID-19 – Sorgfaltspflichten und Haftung von Leitungsorganen
1. Aufl. 2020
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S. 926. Zusammenfassung, Schlusswort
COVID-19 und vor allem die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie haben Österreichs Führungskräfte vor noch nie dagewesene Herausforderungen gestellt. Die ohnehin anspruchsvolle Tätigkeit als Leitungsorgan einer österreichischen GmbH oder AG wird in Zeiten der Coronakrise noch erheblich erschwert. Gerade in Krisenzeiten fordert ordentliche Geschäftsleitung die besondere Beachtung von Sorgfaltspflichten, deren Verletzung zu Haftungsansprüchen der Gesellschaft führen kann.
Die möglichen haftungsauslösende Fehlerquellen iZm COVID-19 sind vielfältig.
Die Missachtung des Unternehmenswohls führt ebenso zur Haftung wie mangelndes Risikomanagement oder gesetz- bzw rechtswidrige Handlungen, selbst wenn diese im Interesse der Gesellschaft begangen werden. Ebenso kann fehlende Involvierung anderer Gesellschaftsorgane in die Entscheidungsfindung Ersatzansprüche der Gesellschaft auslösen.
Weiters kann die verbotene Ausschüttung von Dividenden zur Haftung für Leitungsorgane führen. Schließlich ist insbesondere der richtige Umgang mit Unternehmenskrisen bei sonstigen Haftungsansprüchen unerlässlich.
In jedem Fall setzt das sorgfältige Handeln von Geschäftsleitern di...