COVID-19 – Sorgfaltspflichten und Haftung von Leitungsorganen
1. Aufl. 2020
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S. 374. Wichtige Sorgfaltspflichten iZm COVID-19
Vom Zeitpunkt ihrer Bestellung – im Fall des faktischen Geschäftsleiters durch dessen tatsächliches Tätigwerden – bis zum Ende ihrer Tätigkeit unterliegen Leitungsorgane einem strengen Haftungsregime. Den Mittelpunkt bildet sowohl bei der GmbH als auch der AG die unbedingte Verpflichtung zum sorgfältigen Handeln. Während im vorangegangenen Abschnitt die haftungsrelevanten Rahmenbedingungen skizziert wurden, sollen nunmehr für Leitungsorgane wichtige Pflichten iZm COVID-19 als Ausfluss der Sorgfaltspflicht (kurz: Sorgfaltspflichten) anhand einer Reihe von unterschiedlichen Szenarien praxisnah erörtert werden.
4.1. Das Wohl der Gesellschaft als oberstes Gebot
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Szenario 1Die Geschäftsführung der G-GmbH befindet sich in einem Zwiespalt. Seit Ausbruch der Pandemie hat der von der Gesellschaft geführte Gastronomiebetrieb durch zwangsweise Betriebsschließungen deutliche Geschäftseinbußen zu verzeichnen. Vor allem die hohen Personalausgaben bereiten dem Geschäftsführer Kopfzerbrechen. Nach kurzer intensiver Überlegung spricht er einigen Bediensteten die Kündigung aus. Dies stößt bei einem (Minderheits-) Gesellschafter auf Widerstand, dessen Tochter a... |