Das Günstigkeitsprinzip im Arbeitsrecht
1. Aufl. 2018
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S. 11. Begriff und Funktionen des Günstigkeitsprinzips
1.1. Der Begriff des Günstigkeitsprinzips
Die individuelle Freiheit ist kein Kulturgut. Sie war am größten vor jeder Kultur (…)“
schrieb Sigmund Freud 1930 in „Unbehagen in der Kultur“. Die Gesamtheit der geistigen, künstlerischen und gestaltenden Leistungen einer Gemeinschaft als Ausdruck menschlicher Höherentwicklung beschränkt die Freiheit des Einzelnen. Freiheit ist in einem sozialen Gefüge daher nicht absolut, sondern immer durch jene Vorgaben begrenzt, die durch einen sozialen Zusammenschluss entstehen. Solche Grenzen sind unabhängig von Art und Größe der jeweiligen menschlichen Gemeinschaft. Eine derartige Grenzziehung ist sowohl im Kleinen (zB innerhalb eines Familienverbandes oder am Arbeitsplatz), genauso wie im Großen (zB in einem Bundesland oder Staat) zu beobachten.
Die konkreten Ursachen für solche Grenzen sind mannigfaltig. Es gibt beispielsweise Einschränkungen, die aus kulturellen Überlegungen (Brauchtum, Tischmanieren, Ausdrucksweise…) erwachsen, aber auch solche, die ihren Ursprung in der jeweiligen Religion haben. Darüber hinaus existieren auch Grenzen, die der Gesetz- oder ein anderer Normgeber „künstlich“ schafft,...