Die Ärzte-Gruppenpraxis
2. Aufl. 2018
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S. 1Teil 1
Berufs- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte von Gruppenpraxen (Ärzte-GmbH/Ärzte-OG)
Thomas Holzgruber
I. Grundsätzliche Erwägungen und historische Entwicklung
Seit den 1970er Jahren schwelte die Diskussion um neue Möglichkeiten für Zusammenschlüsse von Ärzten. Während schon seit Jahrzehnten Apparate- und Ordinationsgemeinschaften als reine Innengesellschaften ohne Außenwirkung gegenüber den Patienten im Ärztegesetz (§ 52 ÄrzteG) verankert waren, war den Ärzten bis 2001 eine Gesellschaftsbildung als Außengesellschaft, nach den im Gesellschaftsrecht üblichen Gesellschaftsformen, nicht erlaubt. Erst 2001 (2. ÄrzteG-Nov BGBl I 2001/110, 58. ASVG-Nov BGBl I 2001/99) wurde der Ärzteschaft – und auch Zahnärzten, die damals noch im ÄrzteG rechtlich verankert waren – die Möglichkeit zur Gesellschaftsbildung in Form einer Offenen Gesellschaft, als Personengesellschaft gemäß den einschlägigen gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen (§§ 105 ff UGB), ermöglicht.
Ungeachtet dessen riss die Diskussion rund um die Gesellschaftsbildung von Ärzten nicht ab. Insbesondere die Frage der Gründung von Kapitalgesellschaften durch Ärzte bzw die Frage, ob sich auch Nicht-Ärzte an Ärztegesellschaften beteiligen dürfen,...