Grundfragen der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit
1. Aufl. 2017
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1. S. 318Was erwächst eigentlich in Rechtskraft: ein Erkenntnis oder ein Bescheid?
1.1. Thesen zum Verhältnis zwischen Erkenntnis und Bescheid
Das Thema dieses Beitrags – die Rechtskraft von Entscheidungen – hat bereits eine ganze Tagung bzw einen ganzen Tagungsband des „Holoubek-Lang-Symposiums“ gefüllt. Allein die Frage nach der genauen Bedeutung des Begriffs „Rechtskraft“ ist nicht ganz leicht zu beantworten: Ich meine im Folgenden damit bestimmte Rechtswirkungen, die die Rechtsordnung an die Existenz einer Entscheidung eines Verwaltungsgerichts knüpft. Dementsprechend schwierig ist es, das „schillernde“ Thema „Rechtskraft“ auf ein überschaubares Ausmaß zusammenzufassen. Dazu kommt nochmals erschwerend, dass das allgemeine verwaltungsgerichtliche und das finanzgerichtliche Verfahren – und innerhalb dessen erneut das Finanzstrafverfahren – durchaus unterschiedliche Vorgaben für die Rechtskraft von Entscheidungen der Verwaltungsgerichte enthalten. Insoweit wird mein Beitrag schwerpunktmäßig der Systematisierung der Rechtskraftwirkungen von Entscheidungen der Verwaltungsgerichte gewidmet sein. Ich werde dabei teilweise auch nur auf rezente Arbeiten – nicht zuletzt solche in „Holoubek-Lang-...