Grundfragen der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit
1. Aufl. 2017
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Franz Philipp Sutter
1. S. 226Einleitung
Möchte man die Rolle von Verwaltungsgerichten eines Staates in einem Rechtsgebiet richtig einordnen, liegt die Frage nach ihrer Kontrolldichte nahe. Sie spannt den Bogen von der Kontrollform (Kassation vs Reformation) über den Kontrollmaßstab (Schlüssigkeits- oder Vertretbarkeitskalkül vs volle Reformation), den Kontrollumfang (Bindung an Beschwerdepunkte vs „Vollentscheidung“) sowie die verfahrensrechtlichen Kontrollbefugnisse bis hin zur gerichtlichen Entscheidung als dem Kontrollergebnis. Die folgenden Kapitel sollen sich daher diesen Themen widmen, um den Leserinnen und Lesern am Ende eine Einordnung des Bundesfinanzgerichts zu ermöglichen.
2. Vorrangige Pflicht zur Sachentscheidung (Kontrollform)
2.1. Die Sachentscheidungspflicht des Bundesfinanzgerichts
§ 279 Abs 1 Satz 1 BAO statuiert – in Anknüpfung an die bisherige Rechtslage – eine grundsätzliche meritorische Sachentscheidungspflicht des Bundesfinanzgerichts. So heißt es:
„Außer in den Fällen des § 278 hat das Verwaltungsgericht immer in der Sache selbst mit Erkenntnis zu entscheiden.“
Aus der grundsätzlichen Sachentscheidungspflicht folgt auch, dass das Verwaltungsgericht nicht zu begründen hat, weshalb es nicht mi...