Grundfragen der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit
1. Aufl. 2017
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1. S. 60Einleitung
Mit dem Gegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens kann Unterschiedliches gemeint sein. Zum einen kann darunter das Objekt der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle verstanden werden, das üblicherweise auch als Beschwerdegegenstand bezeichnet wird. Zum anderen meint der Verfahrensgegenstand das Thema des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, also die „Sache“ der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Das Thema bestimmt, worüber im verwaltungsgerichtlichen Verfahren „gestritten“ wird und worüber das Verwaltungsgericht zu entscheiden hat. Die Rede ist in diesem Zusammenhang auch vom Prozess- oder Streitgegenstand. Besonders treffend ist die Bezeichnung als Prozess- und Entscheidungsgegenstand, weil sie mit dem Prozess einerseits und der Entscheidung andererseits zwischen zwei Bezugspunkten unterscheidet, die nicht zwangsläufig dasselbe Thema haben müssen.
Um den Prozess- und Entscheidungsgegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens soll es im Folgenden gehen. Genauer um den Prozess- und Entscheidungsgegenstand des Bescheidbeschwerdeverfahrens, dessen vorrangige Betrachtung aus zwei Gründen nahe liegt: zum einen, weil das Bescheidbeschwerdeverfahren die praktisch bedeutsams...