Neue Grenzen der Gestaltung für Bilanz und Steuern
1. Aufl. 2014
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Robert Kert
S. 202I. Einleitung
Wenn das Thema dieser Tagung „NEUE Grenzen der Gestaltung für Bilanz und Steuern“ ist, dann bildet das (Finanz-)Strafrecht insofern eine Grenze, als es anknüpfend an die abgabenrechtlichen Regelungen der Durchsetzung dieser Grenzziehungen und Ahndung von Verstößen dient. Mit der Finanzstrafgesetz-Novelle 2010 hat der Gesetzgeber mit dem Tatbestand des Abgabenbetrugs ein neues Instrument geschaffen, mit dem er eine effektive Bekämpfung schwerer Abgabenkriminalität beabsichtigte. Der Gesetzgeber hat damit das Finanzstrafrecht insofern grundlegend geändert, als damit eine deutliche Verschärfung der Strafen im Steuerstrafrecht verbunden war, insbesondere dadurch, dass erstmals auch primäre Freiheitsstrafen im Finanzstrafrecht eingeführt wurden, die bis zu drei Jahre, in schweren Fällen bis zu fünf bzw zehn Jahre betragen können.
A. Hintergrund für die FinanzStrG-Novelle 2010
Hintergrund für diese gewichtigen Änderungen waren die bisher im Finanzstrafrecht im Vergleich zum StGB – zumindest auf den ersten Blick – deutlich niedrigeren Freiheitsstrafdrohungen, insbesondere dann, wenn eine qualifizierte Begehungsweise – zB die Verwendung von gefälschten oder verfälschten Urkunden oder Bewe...