Neue Grenzen der Gestaltung für Bilanz und Steuern
1. Aufl. 2014
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S. 96I. Der Begriff Compliance
Compliance ist ein vielschichtiger Begriff: Er stammt aus der angloamerikanischen Bankenwelt. Nach der Wortbedeutung heißt Compliance Handeln im Einklang mit geltendem Recht. Ursprünglich hat sich in der deutschen und österreichischen Rechtspraxis der Begriff der Compliance im kapitalmarktrechtlichen Kontext etabliert. Er richtet sich auf organisatorische Maßnahmen, die insbesondere der Insiderprävention dienen und die Regelungen der Ad-hoc-Publizität absichern sollen. Kapitalmarkt-Compliance bezieht sich somit auf den sorgsamen Umgang mit Information und die Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten. Selbstredend haben Vorstand und Aufsichtsrat einer Gesellschaft ebenso wie alle sonstigen Dienstnehmer und Angehörigen des Unternehmens bindende Regeln zu befolgen. Diese allgemeine Rechtspflicht gilt nicht nur für Organträger einer Gesellschaft, sondern für jede Person. Bei Organträgern kommen noch zusätzlich gesellschaftsinterne Normen wie Satzungs- und Geschäftsordnungsregelungen und interne Richtlinien hinzu. Compliance hat eine intensive Entwicklung erfahren. Nunmehr wird ihm ein weites Verständnis zugrunde gelegt. Der Begriff bezieht sich jetzt...