Neue Grenzen der Gestaltung für Bilanz und Steuern
1. Aufl. 2014
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S. 82I. Grundlagen von Informationspflichten
Informationspflichten können sich unmittelbar aus dem Gesetz, aus einem Vertag oder einem vertragsähnlichen Rechtsverhältnis ergeben. In der Praxis sind vor allem jene Pflichten von Bedeutung, die aus einem Vertrag heraus geschuldet werden. § 1300 ABGB bestimmt ausdrücklich, dass ein Sachverständiger dann verantwortlich ist, wenn er gegen Belohnung in Angelegenheiten seiner Kunst oder Wissenschaft aus Versehen einen nachteiligen Rat erteilt. Unbestritten ist, dass es neben dem hier ausdrücklich angesprochenen Beratungsvertrag auch möglich und zulässig ist, lediglich die Beschaffung einer bestimmten Information als Hauptleistungspflicht eines Vertrages zu vereinbaren, ohne dass damit auch eine Pflicht zur Beratung auf Grundlage dieser Information einhergeht. Die Erteilung einer Auskunft ist der Erteilung eines Rates gleichgestellt. Die Verpflichtung bloß eine Information zu beschaffen, beinhaltet nicht automatisch die Pflicht, auf Grundlage dieser Information dem Vertragspartner einen Rat zu erteilen. Allerdings kann im Einzelfall die Abgrenzung schwierig sein, insbesondere ob nicht nebenvertragliche Schutz- und Sorgfaltspflichten zu entsprechenden Hinwei...