Grenzen der Mitwirkungspflichten im Lichte des Gemeinschaftsrechts
1. Aufl. 2010
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S. 271IV. Zusammenfassung der Ergebnisse
Das Abgabenverfahren ist von einem Zusammenspiel von Ermittlungspflichten der Behörde und Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen geprägt. Dennoch lässt sich festhalten, dass im Grundsatz die amtswegige Ermittlungspflicht der Behörde im Vordergrund steht.
Die österreichische Finanzverwaltung kann im Rahmen ihrer amtswegigen Ermittlungspflichten auch internationale Amtshilfemöglichkeiten in Anspruch nehmen. Die DBA-Amtshilferegelungen und die mitgliedstaatlichen Umsetzungsbestimmungen der AmtshilfeRL ermöglichen – bis auf Einzelfälle – lediglich einen Informationsaustausch, weshalb eigenständige Ermittlungsmaßnahmen im Ausland weiterhin nicht möglich sind. Die Behörde hat sich nach der hier vertretenen Auffassungen dieser Ermittlungsmöglichkeiten auch regelmäßig zu bedienen. Dabei stehen weder die Amtshilferegelungen auf Basis des DBA- noch auf Basis des EG-Rechts unter einem strikten Subsidiaritätsvorbehalt gegenüber einer erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten.
Der Untersuchungsgrundsatz verpflichtet die Abgabenbehörde grundsätzlich zur umfassenden Sachverhaltsermittlung. Dennoch sind die amtswegigen Ermittlungspflichten keineswegs...