Grenzüberschreitende Beteiligungserträge
1. Aufl. 2011
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S. 193Behandlung von internationalen Beteiligungserträgen und Ausgaben bei Privatstiftungen
S. 194I. Einleitung
Die Besteuerung von Stiftungen nach dem PSG ist in § 13 KStG geregelt. Dabei ist zu beachten, dass die dort festgelegten Sondervorschriften nur für Privatstiftungen, die dem zuständigen Finanzamt Abschriften ihrer Stiftungsurkunde und Stiftungszusatzurkunde in der jeweils geltenden Fassung vorlegen, zur Anwendung gelangen (§ 13 Abs 1 iVm § 13 Abs 6 KStG). § 13 Abs 2 KStG regelt die steuerliche Behandlung ausländischer Beteiligungserträge, die von außerbetrieblich-eigennützigen Privatstiftungen erzielt werden. Eigennützige Privatstiftungen erfüllen im Gegensatz zu gemeinnützigen Privatstiftungen nicht die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit iSd BAO und sind unbeschränkt steuerpflichtig, soweit sie nicht nach Maßgabe des § 13 KStG davon ausgenommen sind. Eigennützige Privatstiftungen können wiederum als außerbetriebliche oder betriebliche Privatstiftungen gestaltet sein. Betriebliche Privatstiftungen zeichnen sich dadurch aus, „dass Stiftungsakte unter gewissen Voraussetzungen und in bestimmten Umfang bei dem widmenden Unternehmen zu Betriebsausgaben führen“ und als Stifter nur Unternehmen im Rahmen ihrer Betriebe in Betrach...