Der GmbH-Geschäftsführer und andere Leitungsfunktionen von Kapitalgesellschaften
2. Aufl. 2008
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S. 241J. Haftung von Vorständen und Geschäftsführern
S. 244I. Systematische Einführung in die Haftung des GmbH-Geschäftsführers
1. Grundsatzfragen der Haftung von Mitgliedern des Geschäftsleitungsorgans
1.1. Allgemeines
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Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder haften als geschäftsführungs- und Vertretungsbefugte Organe der Kapitalgesellschaft. Sie können nach rechtsgeschäftlichen oder deliktischen Grundsätzen sowohl gegenüber der Gesellschaft als auch gegenüber Dritten haften. Die gegenüber der GmbH bestehende Pflicht zu sorgfaltsgemäßem Handeln des Geschäftsführers umfasst die Wahrnehmung der Geschäftsführerpflichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes (§ 25 Abs. 1 GmbHG). Es handelt sich dabei um einen objektiven Sorgfaltsmaßstab.
Die Haftung von Geschäftsführern einer GmbH und von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft beruht – sowohl der Gesellschaft als auch Dritten gegenüber – entweder auf inhaltlich weitgehend identen oder sogar auf denselben gesetzlichen Vorschriften. Da die Zahl von GmbH-Geschäftsführern jene von Vorstandsmitgliedern bei weitem übersteigt und deshalb die Haftung des GmbH-Geschäftsführers von größerer praktischer Bedeutung ist als jene des Vorstandsmit...