Christian Fritz

Der GmbH-Geschäftsführer und andere Leitungsfunktionen von Kapitalgesellschaften

2. Aufl. 2008

ISBN: 978-3-70731-283-6

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Der GmbH-Geschäftsführer und andere Leitungsfunktionen von Kapitalgesellschaften (2. Auflage)

S. 13A. Die Organisationsstruktur von Kapitalgesellschaften

I. GmbH

1. Begriff und Wesen

1

Die GmbH ist eine juristische Person mit Rechten und Pflichten; sie kann etwa Eigentum oder Forderungsrechte erwerben und auch in einem Prozess auftreten. Als juristische Person ist sie allerdings nicht handlungsfähig; sie benötigt hiezu Organe. Ausführendes Organ sind die Geschäftsführer.

Übersicht: Begriff „GmbH“

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist

  • eine aus einem oder mehreren Gesellschaftern bestehende

  • juristische Person und

  • Kapitalgesellschaft

  • mit eigener Rechtspersönlichkeit,

  • deren Gesellschafter mit Einlagen

  • auf das in Anteile („Stammeinlagen“) zerlegte Stammkapital beteiligt sind,

  • ohne den Gläubigern der Gesellschaft für deren Verbindlichkeiten persönlich zu haften.

2

S. 14Die Gesellschaft ist Unternehmer kraft Rechtsform (§ 2 UGB i.V.m. § 61 Abs. 3 GmbHG) und unterliegt damit den für Unternehmen geltenden Bestimmungen, unabhängig davon, ob ihr Zweck auf die Ausübung eines gewerblichen Geschäftsbetriebes ausgerichtet ist oder nicht.

3

Trennungsprinzip. Die GmbH ist als juristische Person gegenüber ihren Gesellschaftern verselbständigt. Das Gesellschaftsvermögen ist daher vom Vermögen der Gesellschafter zu trennen (§ 61 Abs. 1 GmbHG). Das Vermöge...

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