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G&W Steuerberatung Hasch & Partner (Hrsg)

Der GmbH-Geschäftsführer

2. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2563-8

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Der GmbH-Geschäftsführer (2. Auflage)

S. 1495 Haftung

5.1 Allgemeines

Die Geschäftsführer sind der Gesellschaft gegenüber verpflichtet, bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes auszuüben. Die generelle Verantwortung des Geschäftsführers besteht somit primär gegenüber der Gesellschaft, nicht aber gegenüber einzelnen Gesellschaftern oder Gläubigern.

In bestimmten Fällen können die Geschäftsführer aber auch direkt von Gesellschaftern sowie Gesellschaftsgläubigern in Anspruch genommen werden. Man spricht in diesen Fällen von einer „Durchgriffshaftung.“ Der Bereich der zivilrechtlichen Haftungsgefahren wird darüber hinaus von verwaltungs- und strafrechtlichen Tatbeständen ergänzt.

Für „Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet ihren Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen“ (§ 61 Abs 2 GmbHG). Dieses Haftungsprivileg macht den Kern des GmbH-Rechts aus. Eine Haftung des Geschäftsführers kommt somit nur in Betracht, wenn er seine Pflichten verletzt.

Unabhängig davon, wem gegenüber der Geschäftsführer haftet (der Gesellschaft oder einem Dritten), müssen nach den allgemeinen zivilrechtlichen Schadenersatzregeln der § 1295 ff ABGB grundsätzlich folgende vier Voraussetzungen für eine Verschuldenshaftung vorliegen:

  • erlittener Schaden,

  • Kaus...

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