Der GmbH-Geschäftsführer
2. Aufl. 2013
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S. 1264 Die GmbH in der Krise
Eine Unternehmenskrise stellt für alle Beteiligte eine schwierige Situation dar: Gläubiger bangen um ihre Forderungen, Arbeitnehmer fürchten um ihre Jobs, und Gesellschafter und Geschäftsführer streiten zumeist über die beste Vorgehensweise. Die Geschäftsführer geraten in solchen Situationen oftmals ins Spannungsfeld zwischen Gesellschafterwille, gesetzlichen Regelungen und persönlichen Haftungsfragen. Um in dieser Situation adäquate Entscheidungen treffen zu können, ist es wichtig, potentielle haftungsrechtliche Konsequenzen von Handlungen und Unterlassungen in persönlicher als auch in organrechtlicher Hinsicht genau zu kennen.
Für bestimmte Ereignisse der Unternehmenskrise normiert die Rechtsordnung konkrete Rechtshandlungen. Ein Unterlassen dieser Handlungen macht den Geschäftsführer häufig gegenüber der GmbH, den Gesellschaftern, den Gläubigern oder der Öffentlichkeit haftbar. Zur späteren Beweisführung empfiehlt es sich daher, sämtliche Unternehmensentscheidungen lückenlos zu dokumentieren und rechtzeitig externe Berater und Experten zu konsultieren. Folgende Ereignisse lösen unmittelbar eine Handlungspflicht des Geschäftsführers aus:
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