Der GmbH-Geschäftsführer
2. Aufl. 2013
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S. 813 Verhaltenspflichten
3.1 Grundsätzliche Prinzipien
Die Verhaltenspflichten, die das GmbH-Gesetz den Geschäftsführern auferlegt, sind überwiegend in den § 24 ff GmbHG normiert. Gleichzeitig wird dort auch die Frage der Haftung der Geschäftsführer bei Verstößen gegen diese Pflichten geregelt.
Grundlegend ist die gesetzliche, dem Geschäftsführer auferlegte Pflicht, in Ausübung seiner Tätigkeit, die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden. Diese Verpflichtung besteht dem Gesetzeswortlaut nach nur der Gesellschaft gegenüber, nicht aber gegenüber einzelnen Gläubigern oder Gesellschaftern (sog Innenhaftung).
Die Pflichten des Geschäftsführers lassen sich überblicksmäßig in folgende Bereiche aufgliedern:
Sorgfaltspflicht
Treuepflicht und Loyalität
sonstige gesellschaftsrechtliche Pflichten
öffentlich-rechtliche Pflichten.
Die Begriffe Sorgfalt und Treue sind auf Anhieb nur schwer greifbar und gesetzlich nicht näher definiert. Ihre eigentliche Bedeutung ergibt sich somit erst aus der dazu ergangenen umfangreichen Literatur und Judikatur.
Demgegenüber stehen klar definierte gesetzliche Pflichten, die sich entweder an die Geschäftsführer direkt oder an die durch die Geschäftsführer vertretene GmbH wenden.
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