G&W Steuerberatung Hasch & Partner (Hrsg)

Der GmbH-Geschäftsführer

2. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2563-8

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Der GmbH-Geschäftsführer (2. Auflage)

S. 191 Grundlagen

1.1 Einleitung, Allgemeines

Die GmbH ist eine juristische Person. Damit kommt ihr die Befähigung zu, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Diese Eigenschaft bezeichnet man als Rechtsfähigkeit.

Um am Rechts- und Wirtschaftsleben teilnehmen zu können, muss die GmbH auch handlungsfähig sein. Dazu benötigt sie Organe. Das GmbHG sieht zwingend zwei Organe, namentlich Geschäftsführer und Generalversammlung, vor. Ohne Bestellung eines oder mehrerer Geschäftsführer ist die Eintragung einer GmbH nach ihrer Gründung in das Firmenbuch nicht möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen muss ein Aufsichtsrat bestellt werden. Ein Aufsichtsrat kann jedenfalls auch freiwillig errichtet werden. Oft findet man in der Praxis auch (fakultative) Beiräte mit ähnlichen Aufgaben.

Den Geschäftsführern obliegt einerseits die Vertretung der GmbH gegenüber Dritten und andererseits die Unternehmensleitung (Führung der Geschäfte). Die Anzahl der Geschäftsführer ist im GesellschaftsvertragS. 20 festzulegen. Nur natürliche und handlungsfähige Personen können zu Geschäftsführern bestellt werden. Darüber hinaus gehende besondere Qualifikationen verlangt das GmbHG nicht; weder die österreichische Staatsbürgerschaft noch ...

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