Gleichbehandlung im Betrieb
1. Aufl. 2013
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S. 1237 Sonstige Arbeitsbedingungen
Das Verbot der Diskriminierung bei den sonstigen Arbeitsbedingungen wird als eine Art Auffangtatbestand verstanden. Der Begriff Arbeitsbedingungen umfasst nicht nur Bedingungen, die direkt aus dem Arbeitsvertrag resultieren oder vom Arbeitgeber im Rahmen des Arbeitsverhältnisses angewendet werden – darunter fallen alle Situationen, die unmittelbar auf dem Arbeitsverhältnis beruhen. Jedenfalls sind darunter auch rein faktische Arbeitsbedingungen zu verstehen.
Folgende Beispiele faktischer Arbeitsbedingungen sind eine Auswahl von Arbeitsbedingungen, bei denen eine Diskriminierung auftreten kann:
Einteilung der Arbeitszeit (Schicht etc) und des Arbeitsorts
Gewährung und Einteilung von Urlaub, Sonderurlaub und Karenz
Ausgestaltung des Arbeitsplatzes (Großraum- oder Einzelbüro etc)
Ausstattung des Arbeitsplatzes (Geräte usw)
Intensität von Kontrolle und Überwachung
Tolerieren der Verletzungen von Arbeitspflichten (etwa Zuspätkommen)
Unterschiedliche Bekleidungsvorschriften
Sicherheitsbedingungen
Arbeits- und Aufgabenverteilung, insbesondere auch Verteilung unangenehmerer bzw niederer Arbeitsaufgaben wie Botengänge, Kaffeekochen usw
Vereinbarung von Probezeiten und Befr...