Gleichbehandlung im Betrieb
1. Aufl. 2013
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S. 303 Personalauswahl
Für Arbeitgeber liegt die Priorität bei der Personalauswahl im Auffinden von zum Unternehmen und zum jeweiligen Aufgabengebiet passenden Arbeitnehmern. Diese Vorgangsweise ist unproblematisch, solange es dadurch nicht zu Diskriminierungen kommt. Die Beurteilung, welcher Arbeitnehmer tatsächlich „passend“ ist, kann nämlich sehr subjektiv ausfallen und läuft damit Gefahr, auf Auswahlkriterien aufzubauen, die der Gesetzgeber als unzulässig erachtet (zB dem Alter, der Hautfarbe, dem Geschlecht etc). Das folgende Kapitel erklärt daher, wie Arbeitgeber in allen Stadien der Personalauswahl diskriminierungsfrei vorgehen.
3.1 Vorbereitung der Personalauswahl
Schon im Vorfeld der Personalauswahl, also bevor es überhaupt zur Ausschreibung einer offenen Stelle kommt, warten Fallstricke für Arbeitgeber.
3.1.1 Erstellung eines Anforderungsprofils
Bevor überhaupt die Ausschreibung einer Position erfolgt, muss der Arbeitgeber (zumindest informell für sich) entscheiden, welche Anforderungen er eigentlich an die Bewerber für diese Position stellt. Grundsätzlich besteht keine Notwendigkeit, diese Anforderungen für spätere Nachprüfungen festzuhalten.
In gewissen Situationen kann es vorko...