Gleichbehandlung im Betrieb
1. Aufl. 2013
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S. 131 Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz
1.1 Basics: Gleichbehandlungsgrundsatz
Bevor überhaupt der Themenkomplex „Diskriminierung“ Eingang in das österreichische Recht gefunden hat, bildete die Judikatur bereits aus § 879 ABGB den Grundsatz heraus, dass alle Arbeitnehmer gleich zu behandeln sind. Es halten sich Diskussionen darüber, auf welcher Rechtsgrundlage der Gleichbehandlungsgrundsatz tatsächlich basiert (viele nennen auch die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers). Da er aber in der Judikatur ohnehin fest verankert ist, muss die Frage nicht abschließend geklärt werden. Versuche, den Gleichbehandlungsgrundsatz in ein Gesetz zu gießen, scheiterten jedenfalls.
Einzig für Betriebspensionsleistungen ist der Gleichbehandlungsgrundsatz kodifiziert: Für diese ist gesetzlich ausdrücklich festgehalten, dass der Arbeitgeber den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz einzuhalten hat; er daher verpflichtet ist, bei Einschränkung oder Widerruf von Rechten Leistungs- und Anwartschaftsberechtigte nach ausgewogenen, willkürliche oder sachfremde Differenzierungen zwischen Arbeitnehmern oder Arbeitnehmergruppen ausschließenden Grundsätzen zu behandeln.
Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgru...