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Gläubigerschutz bei Umgründung der GmbH & Co KG

1. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4378-6

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Dokumentvorschau
Gläubigerschutz bei Umgründung der GmbH & Co KG (1. Auflage)

S. 2284. Übergang des Gesellschaftsvermögens nach § 142 UGB

4.1. Grundlagen

4.1.1. Zu § 142 UGB

§ 142 Abs 1 UGB bestimmt: „Verbleibt nur noch ein Gesellschafter, so erlischt die Gesellschaft ohne Liquidation. Das Gesellschaftsvermögen geht im Weg der Gesamtrechtsnachfolge auf diesen über.“ Im Gegensatz zu § 142 HGB wird nicht (mehr) an die Existenz zweier Gesellschafter, sondern am Verbleib eines einzigen Gesellschafters angeknüpft. Die Norm ist sohin einschlägig, wenn in einer zwei- oder auch mehrgliedrigen Gesellschaft nur ein Gesellschafter verbleibt. Das gilt unabhängig davon, aus welchem Grund die übrigen Gesellschafter ausgeschieden sind. Weiters ist wegen der Zweckoffenheit der OG (bzw KG) nicht mehr von der Übernahme des „Geschäfts“, sondern des Gesellschaftsvermögens die Rede. Grundanliegen des § 142 UGB ist der Unternehmenserhalt. Der Zusammenhang mit § 105 Abs 1 UGB ist hierbei evident. Dieser normiert, dass einer OG mindestens zwei Gesellschafter angehören müssen. Eine Einpersonengesellschaft ist rechtlich unmöglich. Im Anschluss daran will § 142 UGB die Vernichtung des Unternehmens und der enthaltenen nicht übertragbaren Werte (zB Kundenstock, Organisation) verhindern.

Der Gesetzgeber hat § 142 UGB sohin für folgende Fallkonstellationen vorgesehen: Der...

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