Gläubigerschutz bei Umgründung der GmbH & Co KG
1. Aufl. 2021
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S. 72. Realteilung
2.1. Begriff und Einordnung der Realteilung
2.1.1. Ausgangspunkt: Trennung von Steuerrecht und Zivil- bzw Unternehmensrecht
Im Unternehmens- bzw Gesellschaftsrecht ist die Realteilung als „Übertragungsvorgang von organisatorischen Sachgesamtheiten“ nicht geregelt. Im UGB findet sich der Begriff „Realteilung“ nur sehr vereinzelt im Rahmen der Rechnungslegungsvorschriften des Dritten Buches. Der Realteilungsbegriff des ABGB hilft in Bezug auf die Umstrukturierung von Personengesellschaften nicht weiter. Eine gesetzliche Definition liefert lediglich das (Umgründungs-) Steuerrecht. In Österreich besteht im Gegensatz zur deutschen Rechtslage zwar ein Umgründungssteuergesetz, jedoch kein Umgründungsgesetz.
Dies wurde zu Recht bereits als „Unwillen“ bzw „Unfähigkeit“ der Legislative kritisiert. Die Realteilung ist ohne Zweifel auch gesellschaftsrechtlich relevant. Da jedoch einschlägige Spezialbestimmungen fehlen, kommen abseits der steuerrechtlichen Zusammenhänge die allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen zur Anwendung. Daraus folgt, dass stets zwischen zivil- und steuerrechtlichem Verständnis der Realteilung unterschieden werden muss.
2.1.2. Steuerrechtliches Verständnis
Nach den allgemeinen Grundsätzen de...