Die Stellung der Gläubiger im Insolvenzverfahren
1. Aufl. 2015
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S. 134I. Einleitung
Bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers besteht ein besonderes Schutzbedürfnis der Arbeitnehmer, zumal diesen tatsächlich nicht die Möglichkeiten der freien Wirtschaft zur Verfügung stehen, ihre Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis zu besichern. Ein idZ fehlender Gestaltungsspielraum resultiert jedenfalls bereits aus der persönlichen Abhängigkeit, welche das bestimmende Kriterium des Arbeitsverhältnisses darstellt. So hat der Arbeitnehmer idR nicht die Aussicht, privatrechtliche Besicherungen – wie die Übertragung von Sicherungseigentum oder Bestellung eines Pfandrechtes – für sich zu verhandeln. Die theoretische Möglichkeit, aushaftendes Entgelt beim zuständigen Gericht einzuklagen und in der Folge ein exekutives Pfandrecht zu begründen, führt in den meisten Fällen nicht zum gewünschten Ergebnis.
Diese Überlegungen hatten in Österreich das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) vom , welches am in Kraft trat, zur Folge. Der Gesetzgeber hat sich bei der Sicherung aushaftender Entgeltansprüche institutionell und strukturell an sozialversicherungsrechtlichen Grundsätzen mit einer weitgehenden Anknüpfung an die Arbeitslosenversicherung orientiert. Versichert...