Die Stellung der Gläubiger im Insolvenzverfahren
1. Aufl. 2015
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S. 104I. Gläubigerschutzverbände
Da in Österreich Gläubigerrechte vorwiegend über die Gläubigerschutzverbände ausgeübt werden, sollen diese einleitend vorgestellt werden.
A. Historisches
Der Ursprung des organisierten Gläubigerschutzes liegt im Zusammenschluss der durch Insolvenzfälle gefährdeten, unbesicherten Wirtschaftstreibenden im Rahmen nicht auf Gewinn ausgerichteter Selbsthilfeorganisationen in Vereinsform. Durch organisiertes Vorgehen sollte die bestmögliche Wahrung der Interessen erreicht werden, vor allem sollte Bevorzugungen Einhalt geboten werden. Mitglieder waren anfänglich in erster Linie Kaufleute, Fabrikanten und Großhändler, also in erster Linie unbesicherte und stimmberechtigte Ausgleichsgläubiger.
Das Rechtsinstitut der Bevorrechtung von Gläubigerschutzverbänden wurde erstmalig mit der Novelle zur Ausgleichs- und Konkursordnung 1925 durch den neu geschaffenen § 23a AO eingeführt, und dieses war auch ein Kostenvorrecht. In § 23a Abs 1 AO wurde den Kosten der Gläubigerschutzverbände ein Vorrecht zuerkannt, wenn sie für die Vorbereitung des Ausgleichs sowie für die Ermittlung und Sicherung des Vermögens zum Vorteil aller Gläubiger zweckmäßig aufgewendet wurden.
In Abs 2 des neu geschaffenen § 23a AO wurde...