Geschäftsraummiete
1. Aufl. 2018
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S. 383. Das Gutachten des Sachverständigen
3.1. Das Sachverständigenwesen in Österreich
3.1.1. Allgemeines
Das Sachverständigenwesen unterliegt in Österreich einer Vielzahl von Normen und Gesetzen. Die Kenntnis der relevanten Vorgaben durch den Immobiliensachverständigen ist Grundlage für seine Berufsausübung. Die Unterscheidung zwischen den Sachverständigen erfolgt auf Basis ihrer Zertifizierung.
Der allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige, auch „öffentlicher Sachverständiger“ genannt, unterliegt den Bestimmungen des Sachverständigen- und Dolmetschergesetzes (SDG) sowie den Standesregeln des Hauptverbandes der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs. Anderweitig zertifizierte Immobiliensachverständige sind nicht befugt, gerichtliche Befunde und Gutachten auszustellen, und sind daher von den allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen zu unterscheiden.
Hinsichtlich der Ermittlung der Mietzinshöhe in einem gerichtlichen Streitfall können sich die Tätigkeit des Sachverständigen und die des Richters teilweise überschneiden. § 16 Abs 1 MRG definiert die zu berücksichtigenden Bemessungskriterien, welche im Rahmen der Vergleichswertmethode durch Zu- und Abschläge zu ...