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Tanja Hofmann

Gesellschafterhaftung in der GesbR

Zivil- und gesellschaftsrechtliche Aspekte

1. Aufl. 2008

ISBN: 978-3-7073-1147-1

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Dokumentvorschau
Gesellschafterhaftung in der GesbR (1. Auflage)

S. 15210. Zusammenfassung und Perspektiven für die GesbR

Das Recht der Gesellschaft nach bürgerlichem Recht ist verglichen mit den weitaus jüngeren gesellschaftsrechtlichen Sondergesetzen nur ganz rudimentär ausgestaltet. Zurückzuführen ist diese fehlende Regelungsdichte auf ihren ursprünglichen Zweck der universellen Einsatzfähigkeit. Heute, inmitten der mehr oder weniger modernen Gesetze (Aktiengesetz, GmbH-Gesetz, Spaltungsgesetz, EGG, etc), erscheinen die zu sparsam ausgefallenen Bestimmungen als nicht ausreichend; es gilt sich der für solche Fälle nach allgemeinen Regeln vorgesehenen methodischen Instrumentarien zu bedienen.

Die GesbR verfügt mangels eigener Rechtspersönlichkeit über kein Vermögen. Vielmehr liegt das dem Gesellschaftszweck gewidmete Vermögen im gemeinschaftlichen Eigentum der Gesellschafter und ist auch nach den § 825 ff ABGB zu behandeln. Dieses gesellschaftliche Vermögen ist nur obligatorisch gebunden, sodass jeder Gesellschafter über seinen ideellen Anteil zivilrechtlich verfügen kann, obwohl er sich einer Vertragsverletzung schuldig macht.

Den Gläubigern steht aber neben dem „Gesellschaftsvermögen“ auch das Privatvermögen der einzelnen Gesellschafter zur Verfügung, weil diese persönlich für gesellschaftliche Verbin...

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