Gesellschafterhaftung in der GesbR
1. Aufl. 2008
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S. 986. Einfluss des Gesellschafterwechsels auf die Gesellschafterhaftung
In den vorhergehenden Abschnitten wurde der weitläufige Bereich der Schuldverhältnisse mit „einer GesbR“ behandelt und auf die Haftung für die hieraus entspringenden Verbindlichkeiten eingegangen. Im Folgenden bilden diese Erkenntnisse die Grundlage für die Auseinandersetzung mit der Frage, ob Veränderungen in der Gesellschafterstruktur einen Einfluss auf die Haftungsordnung haben. Das ABGB sieht grundsätzlich die Möglichkeit vor, dass Gesellschafter aus der GesbR ausscheiden, ohne dass die Gesellschaft aufgelöst werden muss. Im Besonderen muss daher die Haftung des ausscheidenden Gesellschafters untersucht werden. Falls ein neues Mitglied an seiner Stelle in den Kreis der Gesellschafter aufgenommen wird, ist für die Gläubiger auch das für ihn geltende Haftungsregime von Interesse. Mit dem Fall der Auflösung der Gesellschaft und seiner Auswirkungen im Außenverhältnis befasst sich ein eigener Abschnitt.
6.1. Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafters
Obwohl das Gesetz gesellschaftsrechtliche Veränderungen im Gesellschafterbestand vorsieht, hat es die Rechtsfolgen bzw die Wirkungen dieses Vorgangs nur völlig unzureichend ...