Gemeindeordnung Bgld
1. Aufl. 2023
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 6610. Verordnungen und Bescheide der Gemeinde
Die Gemeinde ist eine Gebietskörperschaft mit dem Recht auf Selbstverwaltung, ein Verwaltungssprengel sowie ein selbständiger Wirtschaftskörper. Als Gebietskörperschaft sowie Verwaltungssprengel ist die Gemeinde in der Lage, hoheitlich zu handeln. Als selbständiger Wirtschaftskörper kann die Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich in der Privatwirtschaftsverwaltung tätig werden. Sie handelt hierbei wie eine Privatperson oder eine Gesellschaft.
Im Bereich der Hoheitsverwaltung stehen der Gemeinde verschiedene Handlungsformen zur Verfügung. Folgende Handlungsformen sind relevant, wobei lediglich die für die Gemeinde wichtigen, nämlich Verordnung und Bescheid, in Folge näher beleuchtet werden:
Verordnung
Bescheid
Akt der unmittelbaren verwaltungsbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt
schlicht-hoheitliches Handeln
10.1. Verordnungen
Eine Verordnung ist eine von den Organen der Verwaltung einseitig erlassene Rechtsnorm, die sich an einen allgemeinen, generellen Personenkreis richtet. Die Verordnung kann lediglich Gesetze präzisieren, kann diese jedoch nicht ersetzen bzw abändern, da die Verordnung im Stufenbau der Rechtsordnung unterhalb von Gesetzen steh...