Wohnungseigentum an Garagen und Stellplätzen
1. Aufl. 2022
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S. 1264. Rechtsfolgen fehlerhafter WE-Begründung nach dem WEG 1948
Fehlerhafte WE-Begründungen nach dem WEG 1948 kamen in der Praxis nicht nur an Garagen und Stellplätzen vor, sondern waren mannigfaltig. So finden sich in der Rsp Beispiele zur WE-Begründung an einer Hausbesorgerwohnung, an einem Stiegenaufgang zum allgemeinen Dachboden oder an einem Dachboden selbst, an einem Heizraum und an einem Hackschnitzel-Lagerraum, an einem gemeinsamen Windfang, aber auch an WE-Objekten, die mit einem allgemeinen Wasserzähler oder mit Abzweigungen zu Steigleitungen bzw Regelungseinrichtungen belastet waren. Ebenso wurde WE an Zubehörobjekten, die ein Kaminputztürchen und eine Satellitenanlage beherbergen und als einziger Durchgang zu einem anderen Dachbodenabteil notwendig sind, wie auch an Objekten, die gleichzeitig Zugang zum Heizraum sind oder als Feuerwehrzufahrtsweg dienen, intabuliert. Bisweilen wurde WE auch an Objekten begründet, denen es an der dafür notwendigen selbständigen wirtschaftlichen Bedeutung mangelte.
Die Rechtsfolgen fehlerhafter WE-Begründung ergeben sich nicht unmittelbar aus dem WEG. Das führt zu unterschiedlichen Auffassungen zwischen Rsp und Lehre. Auch innerhalb der Rsp ist di...