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Stephanie Watzinger

Der freie Dienstvertrag im Arbeits- und Sozialrecht

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3520-0

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Der freie Dienstvertrag im Arbeits- und Sozialrecht (1. Auflage)

S. 4III. Der freie Dienstvertrag im Arbeitsrecht: Begriffs- und Abgrenzungsfragen

A. Wesensmerkmale des freien Dienstvertrags

Grundsätzlich wird der freie Dienstvertrag – wie sich im Rechtsleben im Laufe der Zeit herausgebildet hat – als „weitgehend selbständige Arbeit ohne persönliche Abhängigkeit und frei von Beschränkungen des persönlichen Verhaltens“ definiert.

Die Ungenauigkeit dieser Definition sowie die wenigen inhaltlichen Determinierungen des freien Dienstvertrags wie beispielsweise in § 4 Abs 4 ASVG genügen nicht, um auf (alle) Wesenselemente des freien Dienstvertrags schließen zu können.

In der Praxis gibt es grundsätzlich zwei Arten von Personen, die freie Dienstverträge als persönlich Dienstleistende abschließen: Erstens den typischen Unternehmer (Gewerbetreibender oder Ausübender eines freien Berufes), der längerfristig am Markt für Güter und Leistungen auftritt und seine Leistungen laufend an eine Vielzahl potentieller Kunden anbietet. Zweitens den atypischen Selbständigen, der nicht permanent am Markt auftritt. Dieser wird nur gelegentlich oder nur für einen oder wenige Auftraggeber tätig. Vor allem die Abgrenzung des „echten“ Arbeitnehmers vom atypischen Selbständigen bere...

Der freie Dienstvertrag im Arbeits- und Sozialrecht

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