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Burz

Flexible Entgeltgestaltung

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2220-0

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Dokumentvorschau
Flexible Entgeltgestaltung (1. Auflage)

S. 2079. Entgeltfortzahlung und Bemessung der Entgelthöhe bei variablen Entlohnungsformen

9.1. Allgemeines

Grundsätzlich gilt – wie überall im Zivilrecht – dass auch in Arbeitsverträgen die beiderseitigen Hauptpflichten dem Synallagma unterliegen. Der Arbeitgeber ist also prinzipiell nur dann zur Entgeltleistung verpflichtet, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeit ordnungsgemäß anbietet. Gleiches gilt für den Arbeitnehmer, der seine Arbeitsleistung nur erbringen muss, wenn der Arbeitgeber das vereinbarte Entgelt zahlt. Unterbleibt die Arbeitsleistung, wird der Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt. In Fällen des Unterbleibens der jeweiligen, verschuldeten Leistung kann der Vertragspartner einer Gegenforderung die Einrede des nicht erfüllten Vertrages entgegenhalten.

Auf Grund der besonderen Voraussetzungen des Arbeitslebens und der engen Verbindung der vertraglich geschuldeten Leistungen an die Person des Arbeitenden kommt es im Arbeitsvertragsrecht zu weitreichenden Abweichungen von dieser Grundregel. Die Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers ist mit Söllner nicht als reine Ware zu verstehen. Vielmehr könne man Arbeit als menschliches Handeln nicht von der „Person des Arbeitnehmers“ trennen. Darau...

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