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Burz

Flexible Entgeltgestaltung

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2220-0

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Flexible Entgeltgestaltung (1. Auflage)

S. 1037. Die betriebliche Mitbestimmung in Entgeltfragen

7.1. Die Einführung genereller Entgeltsysteme

Neben der konkreten Ausgestaltung der Zielvereinbarung und dem Abwägen der Vor- und Nachteile des Abschlusses von Rahmenzielvereinbarungen stellt sich die Frage, wie variable Entgelte, die systematisch für eine größere Gruppe von Arbeitnehmern gelten sollen, eingeführt werden können. Besteht in einem Betrieb ein Betriebsrat, können sich bei der Einführung echter Leistungslohnsysteme schwerwiegende rechtliche, sowie finanzielle Hürden ergeben. Das Betriebsverfassungsrecht sieht für unterschiedliche Entlohnungsmodelle, die für größere Arbeitnehmergruppen gelten sollen, verschiedene Regelungen vor. Bisher bedurfte die Einführung von „sonstigen leistungsbezogenen Prämien und Entgelten“ und die Gestaltung von Berechnungsmethoden und -grundsätzen, soweit keine Regelungen durch Kollektivvertrag erfolgte, der Zustimmung des Betriebsrates (§ 96 Abs 1 Z 4 alt). Mit der ArbVG-Novelle 2010 wurde die Mitbestimmung durch den Betriebsrat bei den „sonstigen leistungsbezogenen“ Entgelten auf die Möglichkeit des Abschlusses einer fakultativen Betriebsvereinbarung beschränkt (§ 97 Abs 1 Z 16 ArbVG). Gleichzeitig mit der Beschränkung...

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