Flexible Entgeltgestaltung
1. Aufl. 2013
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S. 514. Einseitige Entgeltbestimmung – Gestaltungsrechte im Arbeitsvertrag
Um die Höhe des Entgelts flexibel auszugestalten und so auf wirtschaftliche Veränderungen individuell reagieren zu können, bieten sich so genannte „Leistungsbestimmungsvorbehalte“ an. Es handelt sich dabei um Vertragsklauseln, die es dem Arbeitgeber ermöglichen, den Arbeitsvertrag einseitig abzuändern und so unter anderem das Arbeitsentgelt zu gestalten. Solche Gestaltungsrechte stehen jedoch prima facie im Spannungsverhältnis mit dem Grundsatz der Vertragstreue und werfen deshalb grundsätzliche vertragstheoretische Fragen auf. Die rechtlichen Grenzen werden dadurch definiert, inwieweit sich eine Vertragspartei hinsichtlich der Festlegung des Vertragsinhalts der anderen Vertragspartei unterwerfen kann. Außerdem ist bei der jeweiligen Ausübung der Gestaltungsrechte zu kontrollieren, ob die vertraglich zulässigen Grenzen eingehalten worden sind. Judikatur und Lehre kennen unterschiedliche Varianten von Vorbehalten, die jeweils unterschiedliche Rechtsfolgen nach sich ziehen.
4.1. Unverbindlichkeitsvorbehalt
Durch einen sog Unverbindlichkeitsvorbehalt, auch Vorbehalt der Unpräjudizialität genannt, soll klargestellt werd...