Alexander Burz

Flexible Entgeltgestaltung

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2220-0

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Flexible Entgeltgestaltung (1. Auflage)

S. 353. Das (flexible) Entgelt im Arbeitsrecht

3.1. Der Entgeltbegriff im Arbeitsrecht

Als Hauptleistung des Arbeitgebers im Arbeitsvertrag steht das Entgelt den Arbeitsleistungen des Arbeitnehmers gegenüber. Abgesehen von den Bestimmungen des LandarbeitsG und des GutsangestelltenG in ihren §§8 Abs 2 und 5 Abs 2 gibt es im österreichischen Arbeitsrecht keine Legaldefinition für „Entgelt“. Im Sozialversicherungsrecht bietet zwar § 49 Abs 1 ASVG einen Entgeltbegriff, dieser ist aber „tendenziell weiter als jener des Arbeitsrechts“. Von Lehre und Rechtsprechung wurde ein sehr weites Entgeltverständnis entwickelt. Ausgehend von der weiten Formulierung des § 917 ABGB, die überall dort, wo Leistungen für eine Gegenleistung erbracht werden, entgeltliche Verträge entstehen lässt, ergibt sich auch für das Arbeitsrecht das Bild, dass dort, wo jemand seine Arbeitskraft anbietet und dafür eine Gegenleistung in Form von Geld, Naturalien, einer Dienstwohnung etc erhält, ein entgeltlicher Vertrag zustande kommt.

Unter Entgelt wird demnach jede Art von Leistung verstanden, die dem Arbeitnehmer für die Zurverfügungstellung seiner Arbeitskraft gewährt wird.Neben dem laufenden Lohn oder Gehalt werden auch die übrigen regelmäßigen od...

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