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Daniela Jaros/Thomas Ruhm/Andreas Schirk/Christian Temmel

Fit & Proper für den Finanzmarkt

1. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-3188-2

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Dokumentvorschau
Fit & Proper für den Finanzmarkt (1. Auflage)

S. 3II. Fit & Proper im Gesellschaftsrecht: Organmitglieder und deren Voraussetzungen

A. Allgemeines

1. Gesellschaftsrecht

Eine Gesellschaft ist eine privatrechtliche Personenvereinigung. Eine Gesellschaft wird gegründet, wenn mehrere Personen den gleichen Zweck verfolgen, und zielt auf die Interessen der Gemeinschaft ab. Daher regelt das Gesellschaftsrecht die Rechtsbeziehungen der Mitglieder untereinander sowie deren Beziehung zur Gesellschaft und die Rechtsstellung zu Dritten.

a) Die Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft ist gem § 1 AktG eine juristische Person, in welcher das Grundkapital in Aktien zerlegt ist. Sie besteht aus der Hauptversammlung, dem Vorstand und mindestens drei AR-M.

aa) Vorstand

Der Vorstand der AG leitet die Gesellschaft gem § 70 AktG. Dabei ist er an keinerlei Weisungen von anderen Organen gebunden, hat aber stets das Wohl des Unternehmens, unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre und der Arbeitnehmer sowie des öffentlichen Interesses (§ 70 AktG), zu beachten.

Die Bestellung erfolgt grundsätzlich durch den AR. In bestimmten Ausnahmefällen wird der Vorstand gem § 76 AktG durch das Gericht bestellt. Damit der AR den Vorstand wirksam bestellen kann, bedarf es neben der absoluten Mehrheit i...

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