Das finanzstrafrechtliche Ermittlungsverfahren
1. Aufl. 2015
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S. 112V. Ermittlungsmaßnahmen
Zur Darstellung der einzelnen Ermittlungsmaßnahmen und deren gesetzlichen Regelungen wird abermals von einer Einteilung einerseits in das gerichtliche und andererseits in das verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren Gebrauch gemacht.
A. Gerichtliches Finanzstrafverfahren
Um das Zusammenwirken von Finanzstrafbehörde (Kriminalpolizei), Staatsanwaltschaft und Gericht darstellen zu können, ist es unerlässlich, sich mit den einzelnen Ermittlungsmaßnahmen näher auseinanderzusetzen. Obzwar die Finanzstrafbehörden im gerichtlichen Finanzstrafverfahren die Aufgaben und Befugnisse wahrzunehmen haben (Ausnahmefall: § 196 Abs 2 FinStrG), welche die StPO der Kriminalpolizei zuweist, wird bei den weiteren Ausführung, angelehnt an die gesetzlichen Bestimmungen, weiterhin die Kriminalpolizei angeführt, um einen leichteren Überblick zu bewahren. Diese Regelungen gelten ex lege auch für die Finanzstrafbehörde, da sie die Verfahrensbestimmungen der StPO anzuwenden hat und nicht (mehr) jene des verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens.
1. Einleitende Bemerkungen
Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft und Gericht dürfen gem § 5 Abs 1 StPO bei der Ausübung von Befugnissen und bei der Aufnahme von Beweisen nur soweit in ...