Das finanzstrafrechtliche Ermittlungsverfahren
1. Aufl. 2015
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S. 56III. Der Gang des Verfahrens
A. Der Gang des Ermittlungsverfahrens im gerichtlichen Finanzstrafverfahren
1. Grundsätzliches
Nach diesen grundlegenden Ausführungen erfolgt im nächsten Schritt der Ablauf des Ermittlungsverfahrens, wenn das zu ahndende Finanzvergehen in die Zuständigkeit des Gerichtes fällt. Wie bereits an anderer Stelle beschrieben, gelten – soweit das FinStrG in den §§ 196a–245 keine Sonderregelungen vorsieht – die Bestimmungen der StPO (vgl § 195 Abs 1 FinStrG).
Zunächst wird jedoch ein Überblick über die Jahrhundertreform der österr StPO und deren Auswirkungen auf das gerichtliche Finanzstrafverfahren dargestellt, wobei auf eine detaillierte Darstellung verzichtet wurde.
2. Verfahrensgrundsätze
In den §§ 2–17 StPO werden auf einfachgesetzlicher Ebene die Grundsätze des gerichtlichen Strafverfahrens normiert, welche nicht nur für das Ermittlungs-, sondern auch für das Hauptverfahren gleichermaßen gelten. Wie sich noch zeigen wird, sind sie im Gegensatz zu den Grundsätzen des verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens (im FinStrG) „am Stück“ kodifiziert. Sie bilden in Ergänzung zur Verfassung ein (einfachgesetzliches) System von Leitprinzipien der reformierten StPO, welches sich zur Auslegung unbestimmter Gesetzesbe...