Das finanzstrafrechtliche Ermittlungsverfahren
1. Aufl. 2015
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S. 1I. Allgemeiner Teil: Wie kommt es überhaupt zum Finanzstrafverfahren?
A. Einführung
In den letzten Jahren haben wir unzählige Beratungsaufträge für Kollegen (Wirtschaftstreuhänder, Notare, Rechtsanwälte) begleiten dürfen, denen eines gemeinsam war: Die langjährige gute Zusammenarbeit des Beraters mit Klient und Finanzamt wurde plötzlich und unerwartet in Frage gestellt, es war „Feuer am Dach“! Es wurden Finanzstrafverfahren eingeleitet, Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen beim Klienten und in der eigenen Kanzlei durchgeführt. Woher kommt das?
Die Erklärung liegt nah: Aufgrund der immer komplizierteren und laufend geänderten Gesetze ist die Beiziehung berufsmäßiger Parteienvertreter für die Erledigung rechtlicher oder betriebswirtschaftlicher Angelegenheiten kaum noch wegzudenken. Gerade das Steuerrecht erweist sich als hervorstechendes Beispiel und Herausforderung, sei es bei der Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen oder weil der Klient die (steuer-)rechtliche Beurteilung gesetzlicher legaler Gestaltungsmöglichkeiten (berechtigt) vom Berater sucht; oder die Unterstützung im Zuge von Betriebsprüfungen oder gemeinsamer Prüfungen lohnabhängiger Abgaben (kurz: GPLA). M...