Finanzielle Sanierung einer GmbH
1. Aufl. 2008
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S. 1588. Sanierungsmaßnahmen der öffentlichen Hand
8.1. Allgemeines
In der Sanierungspraxis spielt bei vielen Unternehmenssanierungen nicht nur die Zufuhr neuer finanzieller Mittel durch Gesellschafter oder Drittgläubiger eine wichtige Rolle, sondern auch Subventionen der öffentlichen Hand. Unter Subventionen versteht man im Allgemeinen Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln in Form von Geld- oder Sachzuwendungen, die von öffentlich-rechtlichen Institutionen an Unternehmen gewährt werden, ohne dass im unmittelbaren Zusammenhang mit dieser Leistung Gegenleistungen erbracht werden. Subventionen werden jedoch nur unter der Voraussetzung gegeben, dass ein förderwürdiges Verhalten und/oder ein förderungswürdiger Zweck vorliegt. Zur finanziellen Sanierung eines Unternehmens werden jedoch Subventionen in Form von Geld, wie bspw. nichtrückzahlbare („verlorene“) Zuschüsse, Zuwendungen, Beihilfen, zinsverbilligte Darlehen, Zinsen- und Annuitätenzuschüsse etc., bedeutender sein, als Subventionen in Form von Sachzuwendungen. Ziel all dieser öffentlichen Subventionen dürfte unter anderem der Erhalt von Arbeitsplätzen in sanierungsbedürftigen Unternehmen sein.
8.2. Unternehmensrechtliche Bestimmungen
Subven...