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Finanzielle Sanierung einer GmbH
Kanduth-Kristen/Oberhuber

Finanzielle Sanierung einer GmbH

1. Aufl. 2008

Print-ISBN: 978-3-7073-1354-3

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Finanzielle Sanierung einer GmbH (1. Auflage)

S. 273. Sanierungsbilanzen

Die im Leistungsbereich eines Unternehmens veranlassten Sanierungsmaßnahmen wirken sich i.d.R. erst in künftigen Jahresabschlüssen, d.h. in Form von höheren Umsätzen oder niedrigeren Aufwendungen aus. Kurzfristig sind mit den leistungswirtschaftlichen Sanierungsmaßnahmen meist noch zusätzliche Aufwendungen verbunden, die das Ergebnis erneut belasten. Der Erfolg der finanziellen Sanierungsmaßnahmen ist hingegen sofort aus dem Rechnungswesen des Unternehmens ableitbar. Dies ist auch notwendig, um eine bestehende Zahlungsschwierigkeit und/oder Überschuldung beseitigen zu können. Die Aufgabe einer Sanierungs-(zwischen-)Bilanz ist es daher, die Auswirkungen der finanziellen Sanierungsmaßnahmen abzubilden. Gesetzliche Vorschriften zur Aufstellung gesonderter Sanierungsbilanzen gibt es nicht, da es ausreicht, die Auswirkungen aller bisherigen Sanierungsmaßnahmen im nächsten unternehmensrechtlichen Jahresabschluss zu berücksichtigen. Die Sanierungsbilanz besteht grundsätzlich aus der Bilanz, der GuV-Rechnung und dem Anhang. Unter Sanierungsbilanz versteht man daher einen gesetzlichen Jahresabschluss, der in einer Sanierungsphase erstellt wird und in dem die bereits eingeleiteten Sanierungsmaßnahmen berücksichtigt werden.

Die Sanierungseröffnungsbilanz hat die Aufgabe, die Vermögens- und Kapitalverhältnisse vor der Sanierung abzubilden. Stichtag der Sanierungseröffnungsbilanz ist der Zeitpunkt der Eröffnung des Sanierungsverfahrens. Als Sanierungseröffnungsbilanzwerte zu Beginn der Sanierungsmaßnahmen können die Werte des letzten Jahresabschlusses verwendet werden. Wird die interne Sanierungsbilanz jedoch unabhängig vom gesetzlichen Jahresabschluss aufgestellt, kann es durchaus sinnvoll sein, von den unternehmensrechtlichen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzuwenden. Die Gliederung der Sanierungsbilanz wird meist der letzten Jahresbilanz entsprechen. Die Sanierungseröffnungsbilanz stellt die Grundlage für die Art und den Umfang der zu ergreifenden Sanierungsmaßnahmen dar. Bevor die Sanierungsmaßnahmen jedoch ergriffen werden können, ist zu untersuchen, ob das Unternehmen überhaupt lebensfähig ist und ob die Ursachen der Sanierungsbedürftigkeit langfristig durch die möglichen Sanierungsmaßnahmen beseitigt werden können.

S. 28Die Auswirkung der verschiedenen Sanierungsmaßnahmen sollte zweckmäßigerweise auf einem besonderen Zwischenkonto, dem Sanierungskonto (reines Erfolgskonto), erfasst werden. Durch den Vergleich der Sanierungserträge mit den Sanierungsaufwendungen wird eine Kontrolle der bereits abgeschlossenen Sanierungsmaßnahmen und eine Feststellung des noch erforderlichen Sanierungsbedarfes möglich.

Da sich eine Unternehmenssanierung im Normalfall über einen längeren Zeitraum erstreckt, ist es empfehlenswert Sanierungszwischenbilanzen aufzustellen. Sanierungszwischenbilanzen helfen, die Übersicht zu wahren und den Erfolg der bereits durchgeführten Sanierungsmaßnahmen zu messen.

Nach Beendigung der Sanierung wird das Sanierungskonto über die interne Sanierungsschlussbilanz abgeschlossen, welche den bilanziellen Erfolg der Sanierungsmaßnahmen darstellt. Als Eröffnungsbilanz für den nächsten ordentlichen Jahresabschluss kann sie nur insofern verwendet werden, als sie um Bilanzierungs- und/oder Bewertungsmethoden bereinigt wurde, die nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechen.

Als Ergänzungsrechnungen zur Sanierungsbilanz wird in der Literatur vor allem die Aufstellung eines Sanierungsplanes und eines Finanzplanes vorgeschlagen. Um den Rahmen dieser Arbeit nicht zu sprengen, werden diese Ergänzungsrechnungen jedoch nicht näher behandelt.

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