Finanzielle Sanierung einer GmbH
1. Aufl. 2008
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S. 273. Sanierungsbilanzen
Die im Leistungsbereich eines Unternehmens veranlassten Sanierungsmaßnahmen wirken sich i.d.R. erst in künftigen Jahresabschlüssen, d.h. in Form von höheren Umsätzen oder niedrigeren Aufwendungen aus. Kurzfristig sind mit den leistungswirtschaftlichen Sanierungsmaßnahmen meist noch zusätzliche Aufwendungen verbunden, die das Ergebnis erneut belasten. Der Erfolg der finanziellen Sanierungsmaßnahmen ist hingegen sofort aus dem Rechnungswesen des Unternehmens ableitbar. Dies ist auch notwendig, um eine bestehende Zahlungsschwierigkeit und/oder Überschuldung beseitigen zu können. Die Aufgabe einer Sanierungs-(zwischen-)Bilanz ist es daher, die Auswirkungen der finanziellen Sanierungsmaßnahmen abzubilden. Gesetzliche Vorschriften zur Aufstellung gesonderter Sanierungsbilanzen gibt es nicht, da es ausreicht, die Auswirkungen aller bisherigen Sanierungsmaßnahmen im nächsten unternehmensrechtlichen Jahresabschluss zu berücksichtigen. Die Sanierungsbilanz besteht grundsätzlich aus der Bilanz, der GuV-Rechnung und dem Anhang. Unter Sanierungsbilanz versteht man daher einen gesetzlichen Jahresabschluss, der in einer Sanierungsphase erstellt wird und in dem die bereits ein...