Finanzielle Sanierung einer GmbH
1. Aufl. 2008
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S. 222. Begriffe und rechtliche Grundlagen
2.1. Sanierung
Das Wort „Sanierung“ ist ein Kunstwort lateinischem Ursprungs („sanare“ bedeutet heilen), das als „wieder leistungsfähig machen“ interpretiert werden kann. Das Ziel der Sanierung ist es, ein sich in der Krise befindliches Unternehmen zu erhalten bzw. dessen Fortbestand zu sichern. Der Begriff „Sanierung“ wird in keinem Gesetz näher bestimmt und ist daher ein sehr verschwommener Begriff. Das Gesetz regelt nur einzelne, hauptsächlich finanzielle Sanierungsmaßnahmen.
Die Ursachen für die Sanierungsbedürftigkeit eines Unternehmens können sowohl in unternehmensexternen als auch in unternehmensinternen Bereichen liegen: Externe Einflüsse können sich beispielsweise aufgrund von Änderungen in den gesetzlichen Rahmenbedingungen, des Wegfallens von Absatzmärkten, Konjunktureinflüssen etc. ergeben. Zu den wesentlichen Ursachen im unternehmensinternen Bereich zählen beispielsweise Mängel in der Unternehmensführung oder eine unrentable Leistungserstellung. Schwächen im finanziellen Bereich, die sich in Form einer Überschuldung und/oder einer Zahlungsunfähigkeit äußern können, sind dagegen meist nicht die Ursache einer Unternehmenskrise, sondern ...