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Michael Holoubek/Michael Lang

Korrektur fehlerhafter Entscheidungen durch die Verwaltungs- und Abgabenbehörde

1. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3639-9

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Dokumentvorschau
Korrektur fehlerhafter Entscheidungen durch die Verwaltungs- und Abgabenbehörde (1. Auflage)

1. S. 248Definition und Grundsätze der Rechtskraftlehre

Formelle Rechtskraft tritt ein, wenn eine verwaltungsbehördliche oder gerichtliche Entscheidung nicht mehr durch ein ordentliches Rechtsmittel angefochten werden kann.

Materiell rechtskräftig ist eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung, die – sei sie noch so unrichtig – weder von der Partei angefochten noch von der Behörde (oder Oberbehörde) widerrufen oder geändert werden kann. Ein materiell rechtskräftiger Bescheid ist verbindlich, unwiderruflich und unwiederholbar. Irgendwann müssen behördliche Entscheidungen irreversibel und damit (materiell) rechtskräftig sein. Erst die Rechtskraft macht aus einem behördlichen Verhalten eine Rechtsnorm. Sie ist daher ein wesentliches Merkmal von Verwaltungsakten und Gerichtsentscheidungen.

Die Rechtskraft wird als Ausfluss des allgemeinen Rechtsstaatsprinzips qualifiziert. Sie ist als Produkt des modernen Verfassungsrechts anzusehen und ein „Pendant zur Parteistellung, die den Einzelnen nicht mehr als bloßes Objekt einer Verwaltungsentscheidung, sondern als gleichberechtigten Partner der Behörde erscheinen lässt“. Rechtskraft schafft also Rechtssicherheit und damit Vertrauen in die Bestän...

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