Korrektur fehlerhafter Entscheidungen durch die Verwaltungs- und Abgabenbehörde
1. Aufl. 2017
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1. S. 66Einleitung und Zweck der Wiederaufnahme des Verfahren
Mit der Änderung der Bestimmungen über die Wiederaufnahme des Verfahrens mit dem Finanzgerichtsbarkeitsgesetz 2012, BGBl I 2013/14 wurde das Wiederaufnahmerecht im Abgabenverfahren einschneidend reformiert.
Ziele waren
die Vereinfachung des Verfahrensrechts und
die Ausräumung der rechtspolitischen bzw sogar verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Unterschiede bei der Wiederaufnahme auf Antrag und jener von Amts wegen.
Dazu erschien eine Harmonisierung der Rechtslage für amtswegige wie für antragsgebundene Wiederaufnahmen des Verfahrens sachgerecht. Diese Harmonisierung betrifft auch die sich aus Verjährungsbestimmungen ergebende Befristung der Verfügung bzw Bewilligung der Wiederaufnahme des Verfahrens.
Die Wiederaufnahme des Verfahrens dient dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung. Somit ist das dem Institut der Wiederaufnahme zugrunde liegende und dieses rechtfertigende Ziel, ein insgesamt rechtmäßiges Ergebnis zu erreichen und unter den Voraussetzungen des § 20 BAO dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit zum Durchbruch zu verhelfen. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob sie sich zu Gunsten des Abgabengläubigers oder zu Gunsten des Abgab...